🇷🇺Russisches Außenministerium schlägt Änderungen der Regelungen für elektronische Visa vor Das Außenministerium der Russischen Föderation hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen für einheitliche elektronische Visa (E-Visa) vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor: 🔹Verlängerung der zulässigen Aufenthaltsdauer in Russland von 30 auf bis zu 45 Tage. 🔹Festlegung der Gültigkeitsdauer des E-Visums auf 45 Tage ab Ausstellung anstelle der derzeit geltenden 120 Tage. 🔹Ermöglichung der Einreise mit einem einheitlichen E-Visum über alle für den internationalen Personenverkehr geöffneten Grenzübergangsstellen. ❗️WICHTIGER HINWEIS! Es handelt sich derzeit ausschließlich um einen Gesetzentwurf. Die vorgeschlagenen Änderungen befinden sich noch im Prüfverfahren und sind bislang nicht in Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Änderungen gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen für die Beantragung und Nutzung elektronischer Visa. Über das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen werden wir gesondert informieren. Quelle: Föderales Portal für Entwürfe normativer Rechtsakte der Russischen Föderation, Projekt Nr. 172505.
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